Mark Pullmann - Bürgermeister Groß- und Klein-Zimmern

Offizielle Amtseinführung

Am gestrigen Dienstagabend fand die offizielle Vereidigung meiner ersten Amtszeit als Bürgermeister meiner Heimatgemeinde statt.

Gemäß § 46 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO), muss
die Amtseinführung in einer öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung durch den
Vorsitzenden der Gemeindevertretung vorgenommen werden.

Dieser hat den Bürgermeister
durch Handschlag, auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Aufgaben zu verpflichten.

Der neu gewählte Bürgermeister hat gemäß § 47 des Hessischen Beamtengesetzes (HBG)
folgenden Diensteid zu leisten:

„Ich schwöre, dass ich das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Landes Hessen, sowie alle in Hessen geltenden Gesetze wahren und meine Pflichten gewissenhaft und unparteiisch erfüllen werde, so wahr mir Gott helfe.“

Ich freue mich am 01. Juli voller Tatendrang im Rathaus beginnen zu dürfen.